Neue Schlaufe für das Bausparen

Das Eigenheim – Objekt der Begierde

Das Tauziehen um die Weiterführung des Baselbieter Bausparmodells und dessen Ausdehnung auf die ganze Schweiz geht in eine neue Phase. Der Ständerat gibt seinen kategorischen Widerstand auf und sucht eine Lösung auf Gesetzesstufe. Definitiv entschieden ist zwar noch nichts, der Stimmungswandel bei einer Mehrheit des Ständerats war am Dienstag aber unverkennbar. Früher hatte die kleine Kammer Vorstösse für die Einführung neuer Steuerabzüge zugunsten des Bausparens stets verworfen. Der Nationalrat war jeweils dafür, und er hatte sich einmal, beim Steuerpaket, das dann 2004 in der Volksabstimmung scheiterte, vorübergehend auch durchgesetzt. Jetzt kommt das Thema wieder auf den Tisch, weil zwei Volksinitiativen vorliegen, die entweder eine fakultative, den Kantonen überlassene oder eine landesweite Einführung des steuerbegünstigten Bausparens verlangen.

Legalisierung fürs Baselbiet


Vorbild ist das Modell des Baselbiets, des einzigen Kantons, der künftigen Wohneigentümern mit Steuerabzügen für einen jährlichen Sparbetrag unter die Arme greift. Das Modell verstösst eigentlich gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz, wird aber mangels Durchsetzungsmöglichkeit des Bundes dennoch weitergeführt. Mit den Volksinitiativen – die eine kam unter Baselbieter Federführung zustande, die andere stammt vom Hauseigentümerverband – soll das Modell nachträglich eine bundesrechtliche Legitimation erhalten.

Der Bundesrat empfahl beide Initiativen zur Ablehnung; der Nationalrat hatte ihnen zugestimmt. In der vorberatenden Ständeratskommission stiess die eine auf Ablehnung, während die zweite mit Stichentscheid von Präsidentin Helen Leumann (Luzern, fdp.) zur Annahme empfohlen wurde. Der Ständerat ist der Kommission nun nur zum Teil gefolgt. Er empfiehlt zwar die Bausparinitiative aus dem Baselbiet mit 25 zu 16 Stimmen zur Ablehnung, weil diese besonders kompliziert wäre, einen zu weiten Anwendungsbereich hätte (nebst dem Bausparen für neues Wohneigentum auch Investitionen fürs Energiesparen), zu grosszügige Abzüge zuliesse und dem Grundsatz der formellen Steuerharmonisierung widerspräche. Die Initiative des Hauseigentümerverbandes wies der Rat auf Antrag von Paul Niederberger (Nidwalden, cvp.) jedoch an die Kommission zurück mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe auszuarbeiten.

Der Gegenvorschlag soll sich nur geringfügig vom Initiativbegehren unterschieden: Die Limiten für die Steuerabzüge wären die gleichen (bis zu 10 000 Franken pro Person und Jahr, 20 000 pro Ehepaar, und dies während zehn Jahren). Steuerfrei wäre dieser Sparbetrag, nicht aber die Zinsen, und auch die Vermögenssteuer würde nicht tangiert. Im Unterschied zur Initiative soll zudem die Nachsteuer bei Personen, die später doch kein Wohneigentum erwerben, klar geregelt und nicht den Kantonen überlassen werden. Bei der Volksinitiative rechnete der Bundesrat mit Einnahmenausfällen von gut 130 Millionen Franken (36 Millionen Bundessteuer, 96 Millionen Kantonssteuern). Beim Gegenvorschlag wären sie geringfügig tiefer.

Rückzug erwartet

Mit dem Gegenvorschlag würde das Anliegen beider Initiativen im Kern erfüllt. Kommissionssprecher Hannes Germann (Schaffhausen, svp.) erklärte, die Initianten hätten signalisiert, sie könnten ihre Begehren zurückziehen, wenn der Gegenvorschlag zustande kommt. Der Hauseigentümerverband reagierte entsprechend erfreut auf den Entscheid. Der Nationalrat wird sich gegen dieses Vorgehen wohl auch nicht sträuben. Im Hinblick auf den Gegenvorschlag dürfte er mit der Differenzbereinigung zur ersten, vom Ständerat abgelehnten Initiative zuwarten. Andernfalls käme sie, wenn beide Kammern an ihrer Position festhalten, ohne Empfehlung und vor Abschluss der Arbeit am Gegenvorschlag zur Volksabstimmung, was kaum jemand will.

14.6.2010



ACAMA Immobilien AG - Auf Vertrauen bauen - Copyright by ACAMA Immobilien AG - 2011